Ablasshandel 2.0 - PPWR

Der Witz an dem Gesetz ist nun mal folgender - am 12. August 2026 wurde das tolle neue Gesetz scharfgeschaltet, aber Stand heute, 14.07.2026 ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen - weder in Brüssel noch in Berlin.
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, welche in Deutschland als die oberste Instanz zur Durchführung von Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) geschaffen wurde, ist auch keine große Hilfe - war gerade in einem Webinar und bin nun mit mehr offenen Fragen zurückgelassen worden, als ich begonnen habe.
Nur das ich zu zahlen habe, das ist schon mal klar.
Für was und warum, das ist ja uninteressant. Wichtige und essentielle Detailfragen, geschenkt, mit den Nebensächlichkeiten will man nichts zu tun haben und verweist gerne mal auf die übergeordnete Behörde - das Bundesministerium für Umwelt.
B2C ist größtenteils geklärt, B2B bestenfalls rudimentär, beispielsweise ist der ganze Bereich Import offensichtlich bei den hier involvierten Behörden entweder zukünftig gar nicht mehr gewollt oder dieser nebensächliche Bereich wurde bislang einfach vergessen.
Aber Hauptsache, in 22 Arbeitstagen ist das Gesetz scharf und die Behörden (die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister wurde ja zur nachgelagerten Behörde des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, kurz BMUKN, erhoben) können schon mal mit hohen Bußgeldern drohen.

Alle Regierungen der letzten Jahre haben versprochen, der steigenden Bürokratisierung und der Regulierungswut entgegenzutreten. Man bekommt nur wenig bis gar nichts davon mit - im Gegenteil, immer noch etwas ober drauf, der Staat braucht offensichtlich viel zusätzliches Geld.

Die bisher bekannten Regeln des PPWR/VerpackDG sind bestenfalls als schlecht zu bezeichnen. Bei genauerem Hinsehen ist vieles kontraproduktiv, das Gesetz soll ja u. A. unnötige Verpackungen vermeiden.
Nun aber soll folgende Regelung her: Nur durch das umetikettieren einer bestehenden Verpackung (also wirklich nur durch das neue Adress-Etikett) entsteht eine vollkommen neue Verpackung, da sich grundlegende Eigenschaften der Verpackung dabei ja ändern (als wenn da auf subatomarer Ebene des Versandkartons sich da was ändern würde...).
Entweder man bringt zur bestehenden Verpackung des Vorlieferanten eine EU-Konformitätserklärung einschließlich der technischen Dokumentation bei oder verwendet die eigenen Kartonagen, wo man schon gegen geringe Gebühr eine EU-Konformitätserklärung einschließlich der technischen Dokumentation vorliegen hat.
Am Ende des Tages wird es dazu führen, die eigene Kartonagen mit bestehender EU-Konformitätserklärung einschließlich der technischen Dokumentation zu verwenden - was sicherlich ganz im Sinne des Gesetzgebers zu weniger Verpackungsmüll führen wird.
Und morgen kommt das Christkind und der Osterhase Arm in Arm um die Ecke...

Das wichtigste dabei ist aber, das jeder brav seinen Obolus an die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister entrichtet. Ob dabei was für die Umwelt gewonnen wurde oder die Umwelt so richtig in die Knie geht, das interessiert dabei keinen - war ja auch beim ursprünglichen Ablasshandel nichts anders - nur das Geld interessiert, das in die "richtigen" Taschen zu wandern hat!